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3. Wo fahren?
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Inliner brauchen in der Regel nie abgelegt zu werden. Zum Schlafen mag's praktisch sein, aber
wer sich bewegen möchte findet kaum einen Grund, Inline-Skates abzulegen. Selbst auf der
Kletterwand kommt man mit Inlinern gut zurecht (wirklich, ist ganz einfach!). Auf Schotterwegen
und Rasen kann notfalls gelaufen werden, aber am besten ist natürlich ein glattes Stück Asphalt
oder eine glatte Betonpiste. Skater sind Chamäleons, die dürfen überall fahren. Dies sagte Armin
Kaltenegger, von der Rechtsabteilung des Österreichischen Kuratorium für Verkehrssicherheit
(KfV).
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Die Fahrbahn dient als Verkehrsraum und setzt sich aus den einzelnen Fahrstreifen und dem
Randstreifen zusammen. Sie darf mit Fahrzeugen befahren werden und bildet den
zusammenhängenden, befestigten Teil der Straße. Der Seitenstreifen ist nicht Teil der Fahrbahn.
Eine Straße kann aus mehreren Fahrbahnen bestehen, die wiederum mehrere Fahrstreifen
aufweisen können. Autobahnen und autobahnähnliche Bundesstraßen sind mit zwei so
genannten Richtungsfahrbahnen mit jeweils mehreren Fahrstreifen und Seitenstreifen ausgestattet.
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Laut StVO ist das Skaten auf Radwegen verboten. In der Realität wird das Skaten dort toleriert.
Kommt es aber zu einer Kollision von Skatern mit Radfahrern, wird wohl vor Gericht immer die
Skaterin oder der Skater den Kürzeren ziehen.
Eine Forderung ist: Radwege müssen in der StVO auch für Skater freigegeben werden.
Radfahrende Menschen geben zu bedenken: "Skater auf Radwegen bedeutet Unzumutbarkeit für
Radfahrer, die dann auf die Fahrbahn 'dürfen'."
Was ist ein Radweg?
Antwort: Eine Radverkehrsanlage
. Wikipedia beschreibt es so: Eine Radverkehrsanlage ist
vorrangig oder ausschließlich für die Benutzung mit dem Fahrrad vorgesehen.
In Deutschland versteht man darunter eine Anlage für den Radverkehr, die durch bauliche
Maßnahmen, durch Markierung und/oder durch verkehrsregelnde Maßnahmen geschaffen wird.
Zu den Radverkehrsanlagen gehören demnach (benutzungspflichtige) Sonderwege für Radfahrer
(StVO-Zeichen 237, 240, 241) mit Radwegen und Radfahrstreifen, (nicht benutzungspflichtige)
andere Radwege und Schutzstreifen. Seit 1997 wird in der deutschen Straßenverkehrs-Ordnung
zwischen benutzungspflichtigen und nicht benutzungspflichtigen Radwegen unterschieden.
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Wo man als Skater (neben asphaltierten Feldwegen) am wenigsten Probleme mit indignierten
Autofahrern haben dürften, sind sogenannte Tempo-30-Zonen.
Eine Tempo-30-Zone ist ein Bereich des öffentlichen Straßenverkehrs, innerhalb dessen sich alle
Fahrzeuge höchstens mit einer Geschwindigkeit von 30 km/h fortbewegen dürfen. Tempo-30-
Zonen können in Deutschland auf der Basis des § 45 Abs. 1c der StVO eingerichtet werden. Der
Beginn der Zone wird mit Zeichen 274.1 und das Ende der Zone mit Zeichen 274.2
gekennzeichnet. Die Ankündigung einer Tempo-30-Zone kann zusätzlich zur Beschilderung durch
eine rote, auf die Fahrbahn aufgebrachte Flächenmarkierung erfolgen. Diese ist Rot mit weißem
Rahmen und einer weiß umrahmten 30 in der Mitte, manchmal aber auch nur die Ziffer 30 in
weißer Farbe, wobei aber die Fahrbahnmarkierung ohne das entsprechende Zeichen 274.1
alleine keine Bedeutung hat.
Zonen dieser Art dienen der Verkehrsberuhigung. Besonders häufig sind sie in Wohngebieten zu
finden. Nach § 45 Abs. 1c StVO ist die Vorfahrt innerhalb einer Tempo-30-Zone durch die Regel
„Rechts vor links“ festgelegt (§ 8 StVO). In Tempo-30-Zonen dürfen insbesondere keine
benutzungspflichtigen Radwege ausgewiesen werden und keine Kreuzungen oder Einmündungen
ampelgeregelt sein (§ 45 Abs. 1c StVO), was aber trotzdem vorkommen kann. Die Öffnung von
Einbahnstraßen in Tempo-30- Zonen im Zweirichtungsverkehr für den Radverkehr ist möglich (§ 41
StVO).
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Flaeming-Skate ist die Bezeichnung für ein Wegesystem im brandenburgischen Landkreis
Teltow-Fläming im Bereich der Städte Luckenwalde, Jüterbog und Baruth/Mark, das speziell für
die Bedürfnisse von Inlineskatern konzipiert wurde, jedoch auch von Radfahrern,
Langstreckenläufern und Rollstuhlfahrern genutzt werden kann. Es handelt sich dabei um die
größte zusammenhängende Strecke dieser Art. Eingeweiht wurde das Projekt im Jahr 2001,
gebaut mit verschiedenen Fördermitteln zur Entwicklung des Tourismus in dieser
strukturschwachen Region. Flaeming- Skate ist eine eingetragene Marke.
Der Weg ist rund 190 km lang, drei Meter breit und mit einer sehr feinen
Asphaltschicht mit
0,5er Körnung versehen und wurde eigens für die Strecke entwickelt: Aus Sand, Kies und
Bindemittel haben die Erbauer einen Oberflächenbelag, der wesentlich glatter als ein normaler
Radweg ist und den Rollwiderstand auf ein Minumum reduziert.
Ob dieser Belag auch für das Skaten bei Nässe geeignet und resistent gegen Moose und Algen
ist, müßte geprüft werden. Bei trockenem Wetter ist dieser Belag sicherlich ideal...
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