Achtung: Die jüngste Änderung der StVO ist auf diesen Seiten noch nicht explizite
berücksichtigt. Meines Erachtens (bei erster Durchsicht), ändert diese nichts am Status quo:
Skater, die als Sportler oder zum Spiel unterwegs sind, dürfen nicht auf der Straße fahren
(erstere aber schon, wenn sie sich wie ein Verkehrsteilnehmer verhalten - so wie Radrennfahrer
eben *auch* auf der Straße trainieren dürfen). Der Skater, der die Skates zur Fortbewegung im
Straßenverkehr einsetzt, muß (und darf) weiterhin auf der Fahrbahn fahren.
www.skateright.de und www.bladeright.de
Es ist wagemutig, von Leuten, die mit Rollen unter den Schuhen und mit 20-30 km/h von Ort zu
Ort brausen, zu behaupten, sie seien Fußgänger. Lebensgefährlich wird diese Behauptung,
wenn Skater gezwungen werden, ausserorts in den Gegenverkehr hineinzufahren oder sie dazu
verdonnert werden, sich auf ungeeigneten Bürgersteigen zu bewegen.
Die erste Regel für Skater im Verkehr muss stets sein:
"Ich fahre dort, wo es 1.) für andere und 2.) für mich am sichersten ist. In dieser
Reihenfolge."
Da kein Gesetz oder Urteil (wie das BGH- Urteil vom 19. März 2002 AZ: VI ZR 333/00 es
vorsieht) einen Menschen zwingen kann, sich selbst oder andere an Leib und Leben zu
gefährden, ist das Fahren auf der Fahrbahn weiterhin statthaft (und das einzig richtige, solange
ich mich nicht als Fußgänger und entsprechend langsam auf dem gehweg fortbewege). Auf den
nachfolgenden Texten stelle ich die mir dafür sinnvoll erscheinenden Regelungen, Vorkehrungen
und Vorgehensweisen vor.
Diese Seiten sind aus der Initiative SkateNightBielefeld hervorgangen. Manche Infos sind etwas
veraltet, etliches ist unfertig. 2009 begannen Updates an dieser Zusammenstellung. Diese
Seiten dienen dem Meinungsbildungsprozess. Das meiste ist wohl Diskussionsbedürftig -- aber
(denke ich) auch diskussionswürdig!