In der Schweiz gelten laut Wikipedia vom 18.5.2009 gemäß Strassenverkehrsgesetz (SVG) die
Inlineskates als sogenannte 'fäG' (fahrzeugähnliche Gefährte). Sie dürfen überall dort eingesetzt
werden, wo sich Fußgänger bewegen dürfen, außerdem auch auf Radwegen und bei geringem
Verkehrsaufkommen auf Nebenstraßen.[4] Hauptstraßen sind tabu. Sie haben sich an Fußgänger-
und 'fäG'-Verbotstafeln (Verbotstafel mit einem Inlineschuh darauf) zu halten. Nachts ist vorne ein
weißes und hinten ein rotes Licht zur Markierung anzubringen. 'fäG' haben gleiche Rechte wie
Fußgänger, so auch am Fußgängerstreifen.