Kümmern sich vor allem um's sportliche Skaten und reden leider viel dummes Zeug, wenn's um
das Skaten im Strassenverkehr und ÖPNV geht.
Aktuelle Informationen zur Nouvellierung der StVO
Mit einem umfangreichen Entwurf zur StVO- Novellierung wird sich der Bundestag im Herbst 2008
befassen. Schwerpunkte des Verordnungsentwurfes sind u.a. die Entrümpelung des
Schilderwaldes, die Straffung und Vereinfachung der Radverkehrsvorschriften sowie die Schaffung
einer eindeutigen Rechtsgrundlage für die Nutzung von Inlineskates mit einem Inkrafttreten der
neuen Bestimmungen ist nicht vor Anfang 2009 zu rechnen.
Die Nutzung von Inlineskates im öffentlichen Verkehrsraum soll in den §§ 24 und 31 StVO auf
eine eindeutige Rechtsgrundlage gestellt werden. Inlineskater sollen den Fußgängern zugeordnet
werden und dürfen ausnahmsweise mittels speziellem Zusatzzeichen auf Radwegen,
Fahrradstraßen und Fahrbahnen fahren. Durch ein spezielles Zusatzzeichen zu § 31 Abs. 2 StVO
werden dann Inlineskater ausnahmsweise auf Radwegen, Fahrradstraßen und Fahrbahnen
zugelassen.
Der D.I.V. engagiert sich seit Jahren intensiv um eine vernünftige Eingliederung für Inlineskater in
die StVO zu erreichen. Grundsätzlich begrüßt der D.I.V. die geplanten Änderungen. Sie gehen in
die richtige Richtung, gehen uns aber nicht weit genug. Wir meinen:
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Inlineskating sollte innerorts auf Radwegen nicht durch ein Zusatzschild sondern generell
erlaubt werden, wobei keine Benutzungspflicht ausgesprochen werden sollte.
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Inlineskating sollte in Zone 30 auf der Fahrbahn erlaubt werden.
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Es fehlt in dem Entwurf noch eine klare Aussage zu Inlineskating außerorts auf Straßen ohne
Rad- und Fußweg.
Allerdings gibt es auch ganz andere Forderungen von diversen Interessensvertretungen. Teilweise
wird eine grundsätzliche Verbannung der Inlineskater von Rad- und Fusswegen gefordert.
Der D.I.V. ruft hiermit alle Inlineskater auf, sich mit diesen Fragen zu beschäftigen und zu
engagieren:
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Schreibt uns Euere Meinung und Argumentation!
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Führt Gespräche mit Vertretern der anderen Interessensgruppen und politischen Parteien und
Entscheidungsträgern oder stellt uns Kontakte zu diesen her!
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Widmet Euere Veranstaltungen wie Skatenights etc. einer friedlichen Demonstration für die
Interessen der Inlineskater!
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Stärkt die Interessensvertretung der Inlineskater durch Euere Mitgliedschaft!
Die immer größer werdende Popularität des Inline-Skatens erfordert klare rechtliche Vorgaben für
ein friedliches Auskommen mit anderen Verkehrsteilnehmern. Der Bundesgerichtshof als
höchstes deutsches Zivilgericht hat in einer aktuellen Entscheidung vom 19.3.2002 für Klarheit
gesorgt. Danach sind Skater als Fußgänger zu behandeln, unterliegen somit als „besondere
Fortbewegungsmittel“ den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung für den Fußgängerverkehr.
Sie müssen daher, bei entsprechend rücksichtsvoller Fahrweise, Gehwege benutzen. Für die
Skater tabu sind damit auch weiterhin reine Radwege.
Ideale Bedingungen finden Skater dabei in aller Regel auf den kombinierten Geh- und Radwegen
vor, wo ausreichende Fahrbahnbreiten ein sicheres Miteinander möglich machen.
Die goldenen Regeln des Inline-Skatens
1. Immer vollständige Schutzausrüstung tragen (Helm, Knie-, Ellenbogen- und
Handgelenkschoner)
2. Sicher, schnell und rechtzeitig bremsen können
3. Immer achtsam und zuvorkommend sein
4. Stets so skaten, dass die Situation unter Kontrolle ist
5. Auf Wegen immer auf der rechten Seite skaten
6. Fußgänger, Radfahrer und andere Skater links überholen
7. Flächen mit starkem Fußgänger- oder Radverkehr meiden
8. Fußgängern und Radfahrern im Zweifel stets den Vorrang lassen
9. Nicht auf öffentlichen Straßen oder reinen Radwegen fahren
10. Auf Bürgersteigen die Geschwindigkeit reduzieren und bremsbereit sein
11. Nasse, ölige oder sandige Wege sowie Unebenheiten und Schotter meiden
12. Als Anfänger immer Unterricht nehmen